Unsere Werte und Ziele

Was uns antreibt und wofür wir als Förderverein jeden Tag eintreten.

Kinder im Mittelpunkt

Alles was wir tun, dient direkt den Kindern der KITA – für mehr Freude, Bildung und Entfaltung.

Gemeinschaft & Zusammenhalt

Wir bringen Familien, Ehrenamtliche und Unterstützer zusammen und stärken das Miteinander.

Transparenz & Vertrauen

Spenden und Mittel fließen klar und nachvollziehbar dorthin, wo sie wirklich ankommen.

Ehrenamt & Herz

Unser Verein lebt vom freiwilligen Engagement – mit viel Herzblut und dem Willen, etwas zu bewegen.

About

Wer wir sind

Der Förderverein Kinnertied Remels e.V. bündelt Engagement, Spenden und Ideen, um die KITA Kinnertied nachhaltig zu unterstützen. Wir handeln unabhängig, arbeiten aber eng mit dem Team der KITA zusammen.

Weitere Informationen über unseren Förderverein ...

  • Transparente Mittelverwendung
  • Förderung von Projekten und Anschaffungen
  • Starke Gemeinschaft von Familien
  • Unterstützung lokaler Initiativen
  • Kurze Wege & direkte Wirkung
  • Engagiertes Ehrenamt
  • Partnerschaften in der Region
  • Offen für neue Mitglieder

Unser Team

Engagierte Menschen, die den Förderverein mit Leben füllen.

Porträt des ersten Vorsitzenden

Erster Vorsitzender

Ich bin Thomas Wilken, Papa von zwei kleinen Kindern. Für sie – und für alle Kinder – engagiere ich mich von Herzen. Geprägt durch langjährige Jugendarbeit und ehrenamtliche Projekte freue ich mich, hier mitgestalten und etwas bewegen zu können.

Porträt des stellvertretenden Vorsitzenden

Stellvertretende Vorsitzende

Ich bin Katharina Nesemann, Mama von zwei Kindern, und engagiere mich mit viel Herz im Förderverein. Als Mama erlebe ich täglich, wie wichtig eine starke Gemeinschaft und gute Rahmenbedingungen für die Entwicklung unserer Kinder sind. Genau hier möchte ich aktiv mitwirken und dazu beitragen, Projekte und Ideen zu unterstützen, die den Alltag der Kinder bereichern.

Porträt des Schatzmeisters

Schatzmeister

Ich bin Marten Wiesner, Papa von zwei Kindern und engagiere mich von Anfang an im Förderverein des Kindergartens Kinnertied, weil mir eine lebendige und unterstützende Gemeinschaft für unsere Kinder am Herzen liegt. Es ist mir wichtig, den Kindergarten aktiv mitzugestalten und Projekte zu fördern, die den Alltag der Kinder noch schöner und abwechslungsreicher machen.

Gruppenfoto des Teams

Unser Team

Das engagierte Team unserer aktiven Mitglieder.

Unsere Vereinssatzung

Hier kannst du unsere Vereinssatzung einsehen:

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein trägt den Namen „Förderverein der KiTa Kinnertied Remels“ und führt nach der Eintragung den Zusatz e.V.

Der Sitz des Vereins ist 26670 Uplengen.

Geschäftsjahr ist das Kindergartenjahr vom 1. August bis zum 31. Juli des Folgejahres.

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und Erziehung durch die Beschaffung von Geldmitteln für die KiTa „Kinnertied“ in Uplengen.

Der Verein informiert regelmäßig über Projekte, lädt zur aktiven Mitwirkung ein und vertieft die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kindern sowie dem Team der KiTa.

  • Beschaffung zusätzlicher Lehr- und Lernmittel
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Eltern, KiTa und Öffentlichkeit
  • Unterstützung weiterer, im Gemeininteresse der Kinder liegender Aufgaben
  • Gewährung einmaliger Beihilfen in sozialen Härtefällen ohne Rechtsanspruch
  • Finanzielle Unterstützung kindergartenspezifischer Veranstaltungen

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung und ist ein Förderverein nach § 58 Nr. 1 AO.

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen, niemand darf durch vereinsfremde Ausgaben oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Alle Tätigkeiten erfolgen ehrenamtlich.

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede volljährige natürliche Person, Familiengemeinschaft oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.

Der Verein unterscheidet aktive, passive und Fördermitglieder; Fördermitglieder können auf Wunsch beitragsfrei gestellt werden.

Die Aufnahme erfolgt schriftlich oder digital durch Antrag mit Zustimmung des Vorstands. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod/Auflösung, Ausschluss aus wichtigem Grund oder Streichung wegen Beitragsrückstand.

§ 5 Mitgliedsbeiträge

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 6 Euro pro Jahr für Einzelmitglieder und 10 Euro für Familien. Höhere freiwillige Beiträge sind möglich, Fördermitglieder können beitragsfrei gestellt werden.

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 7 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird jährlich einberufen. Die Einladung erfolgt mindestens zwei Wochen vorher in Textform (insbesondere per E-Mail) unter Angabe der Tagesordnung.

Anträge müssen spätestens eine Woche vorher eingereicht werden. Jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist beschlussfähig; aktive und passive Mitglieder haben je eine Stimme und können sich vertreten lassen.

Über die Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Satzungsänderungen bedürfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit.

§ 8 Online- und Hybrid-Mitgliederversammlung

Der Vorstand kann beschließen, die Mitgliederversammlung online oder hybrid durchzuführen. Der Zugang erfolgt über persönliche Zugangsdaten per E-Mail.

§ 9 Vorstand

Der Vorstand besteht aus Vorsitz, stellvertretendem Vorsitz, Schatzmeisterei, Schriftführung sowie bis zu drei Beisitzerinnen oder Beisitzern.

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind Vorsitz, stellvertretender Vorsitz und Schatzmeisterei; sie vertreten den Verein jeweils einzeln.

Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Vorstandsmitglieder haften nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.

§ 10 Kassenprüfung

Die Kasse wird mindestens einmal jährlich durch zwei Kassenprüferinnen oder Kassenprüfer geprüft, die der Mitgliederversammlung berichten und die Entlastung empfehlen.

§ 11 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen können nur beschlossen werden, wenn sie auf der Tagesordnung angekündigt wurden und eine Zwei-Drittel-Mehrheit erreichen. Formale Änderungen infolge behördlicher Auflagen kann der Vorstand beschließen.

§ 12 Auflösung des Vereins

Die Auflösung erfordert eine Drei-Viertel-Mehrheit. Bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an die Gemeinde Uplengen zur Verwendung für die KiTa „Kinnertied“.

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  • Direkte Unterstützung lokaler Projekte
  • Aktive Mitgestaltung neuer Initiativen
  • Zugang zu Vereinsveranstaltungen

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Wenn du einen freiwilligen Beitrag geben möchtest, muss dieser mindestens 11 € pro Jahr betragen (ganze Zahlen nur).

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E-Mail-Adressefoerderverein-kinnertied@web.de